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FG Rheinland-Pfalz, 29.03.1973 - I 139/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1973, 422
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 30.03.1982 - VI R 162/78
Auch Arbeitnehmer der Privatwirtschaft können bei dienstlich veranlaßten Umzügen …
Der Senat folgt also nicht der Auffassung des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 29. März 1973 I 139/70, EFG 1973, 422), nach welcher angesichts der Kompliziertheit des Umzugskostenrechts Vereinfachungsgesichtspunkte bei der Frage nach der Übertragbarkeit seiner Vorschriften auf das Steuerrecht keine Rolle spielen können. - BFH, 07.09.1990 - VI R 141/86
Anforderungen an die Feststellung der nur unwesentlich privaten Zwecken …
Daß die nach öffentlichem Umzugskostenrecht erstattungsfähigen Aufwendungen nicht ohne weiteres im Rahmen des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abziehbar sind, ergibt sich schon daraus, daß das Umzugskostenrecht einen Teil des öffentlichen Dienstrechts bildet und deswegen in nicht unwesentlichem Maße durch fürsorgerechtliche Gesichtspunkte beeinflußt wird, die bei der Frage nach der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben keine Rolle spielen können (…vgl. auch v. Bornhaupt in Kirchhof / Söhn, a. a. O., § 9 Rdnr. B 615; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. März 1973 I 139/70, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1973, 422).